Vornamen müssen bestimmte Regeln einhalten!

Früher wurden in Frankreich nur typisch französische Namen bei Kindern zugelassen. Grundsätzlich durften auch keine Vornamen aus der Bretagne oder Provence benutzt werden, selbst heute noch nach der Liberalisierung muss bei der Namensgebung genau darauf geachtet werden, dass Kinder in keiner Weise durch ihren Namen beeinträchtig werden.

Französische Namen sind seither vielfältiger geworden und es gibt auch genau wie in Deutschlands Trends die sich bei den Namen. Traditionen setzen sich letztendlich auch bei den Namen durch und so heißen viele Kinder wie Ihre Groß- oder Ureltern. Daher sind Chloe, Bernadette und Catherine bei den Mädchen und Jean, Guillaume und Paul bei den Jungs keine Seltenheit mehr. Typisch französische Namen finden wir auch heute weit verbreitet in Deutschland. Im Großen und Ganzen kann ein Kind mehrere Vornamen besitzen, während der Familienname immer von einem der Elternteile stammt. Bei mehreren Namen wird allerdings der Rufname genau festgelegt. Bei öffentlichen und amtlichen Dokumenten muss grundsätzlich mit dem kompletten Vornamen ( wenn dieser aus mehreren besteht ) und Familienname unterzeichnet werden, was häufig angesichts der Länge, als sehr mühselig empfunden wird. Der Vorname eines Kindes muss sein Geschlecht erkennen lassen, ansonsten erfolgt die Anmeldung beim Standesamt innerhalb der ersten vier Wochen nach der Geburt durch die Eltern oder das Krankenhaus

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